die ESAs haben am 30. September 2022 im Auftrag der Europäischen Kommission ihren Abschlussbericht für die Ergänzungen der Transparenzpflichten im Rahmen der Anforderungen der Offenlegungsverordnung (SFDR) vorgelegt. Die im Abschlussbericht enthaltenen Entwürfe beinhalten die Ergänzung der technischen Regulierungsstandards (RTS 1 ) für als „nachhaltig“ eingestufte Finanzprodukte, die Investments in fossiles Gas und Kernenergieaktivitäten tätigen.